Wie alt muss man eigentlich sein, um an Gottes Tisch Platz nehmen und mitfeiern zu können? Muss ich erst alles verstehen, um am Abendmahl teilnehmen zu können?
Mit diesen Fragen hat sich der Kirchenvorstand bei seiner letzten Klausur beschäftigt. In vielen Gemeinden gehen auch kleinere Kinder, nicht erst die Konfis, zum Abendmahl mit nach vorne, bekommen Hostie und Saft. Kinder sind zum Abendmahl zugelassen - diesen beschluss fasste die Synode der Landeskirche Hannovers bereits 1979. So auch viele Synoden anderer Landeskirchen. Unsere katholischen Geschwister feiern ihre Erstkommunion mit etwa 8 Jahren, in der orthodoxen Kirche gehören die Säuglinge schon dazu. Es scheint also keine Frage des Alters zu sein, wann jemand alt genug ist, um am Abendmahl teilzunehmen. Wichtig ist, dass wir uns von Gott eingeladen wissen und fühlen.
Der Kirchenvorstand der Christuskirche hat sich dafür entschieden, dass Kinder schon vor der Konfirmation am Abendmahl teilnehmen können. Auf eine dezidierte Altersgrenze hat er bei dieser Entscheidung verzichtet.
Das Abendmahl ist nicht dazu geeignet, im stillen Kämmerlein gefeiert zu werden, es gehört die in die Gemeinschaft derer, die Gott in der Taufe in seine große Familie der Kinder Gottes auf Erden aufgenommen hat. Darum soll niemand allein zum Abendmahl gehen. Kinder können dann mit zum Altar kommen und bekommen Hostie und Saft, wenn sie dabei von Personen begleitet werden, die ihnen vertraut sind und mit ihnen auch schon mal über das Abendmahl gesprochen haben.
Gleichzeitig bieten wir in der Gemeinde verschiedene Gelegenheiten an, dem Geheimnis von Brot und Wein auf die Spur zu kommen. In der Minikirche und bei der Kinderfreizeit in Leinach gibt es Raum und Zeit dafür. Der Familiengottesdienst am Ostermontag wird in Zukunft ein Abendmahlsgottesdienst sein, der besonders auf Kinder eingeht.
Wir freuen uns in jedem Fall, die Kinder am Altar begrüßen zu dürfen und wenn ein Kind doch noch nicht Hostie und Saft empfangen will oder soll, so wird es in jedem Fall mit einem persönlichen Segenszuspruch gestärkt.